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Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Seit dem 1. Januar 2009 gilt das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG in der Neufassung vom 25. Oktober 2008 regelt u.a. den Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas sowie die Abnahme und Vergütung dieses Stroms durch die Netzbetreiber sowie den bundesweiten Ausgleich. Zu den regenerativen Energien zählen Wasser-, Wind- und solare Strahlungsenergie, Geothermie, Deponie- und Klärgas sowie Biomasse.

Gesetze zum Download:

Veröffentlichungspflichten:

Nach dem Gesetz Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) sind Netzbetreiber dazu verpflichtet, umfassende Informationen auf Ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Die jährlichen Veröffentlichungen der Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH nach § 15 Abs. 1 a EEG können Sie sich einfach herunterladen.